Handgeführte Maschinen – Die Gefahr für den Arbeiter?

Zu den handgeführten Maschinen, die man auch als handbetriebene Handwerkszeuge bezeichnen kann, gehören neben den Hobelmaschinen auch andere Geräte wie:

In dieser Gerätegruppe handelt es sich vor allem um schneidende beziehungsweise schleifende Handwerkzeuge, wie oben gelistet, die die Verwender beim Arbeiten einer Gefahr aussetzen. Vor allem in der Bau-/ und Handwerksbranche kommen diese Gerät häufig zum Einsatz.

In diesem Artikel möchten wir dir aufzeigen, welche Gefahren mit der Verwendung verbunden sind und wie du und deine Kollegen das Verletzungsrisiko auch innerhalb eines Unternehmens mindern könnt.

Worin bestehen die Gefahren/Belastungen für den Arbeiter?

Gefahren für den Arbeiter

Die größte Gefahr für den Arbeiter stellen wegspringende Material- beziehungsweise Werkzeugsplitter dar, da diese vor der Arbeit nicht richtig befestigt wurden. Zudem kommen Funken, die sich durch eine erhöhte Reibung oder beim Schleifen von Materialen bilden können. Hieraus ergeben sich neben einer Gefährdung für den Arbeiter auch eine Brandgefahr für das Unternehmen.

Eine weitere Gefahr ergibt sich durch das Arbeiten mit einer mangelnden oder nicht vorhandenen Schutzeinrichtung, die sich zum Beispiel durch eine Schutzhaube erkennbar macht. Zudem bilden sich neben einer mangelnden Schutzeinrichtung auch durch die Verwendung von ungeeigneten Werkzeugen und Schutzausrüstungen einzelne Gefährdungen.

Eine weitere Bedrohung für den Arbeiter oder ein Unternehmen geht mit einer fehlenden Absaugung einher. Anfallende Späne und Stäube, vor allem der auftretende kaum realisierbare Feinstaub, sorgen hier für eine erhöhte Brandgefahr.

Körperliche Belastungen für den Arbeiter

Körperliche Belastungen für den Arbeiter können unter anderem durch eine Körperdurchströmung bei elektrischen Defekten herbeigeführt werden. In anderen Worten ausgedrückt, bedeutet dies nichts anderes, als die Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen.

Die Wirkung des Stromes ist dabei von den folgenden Punkten abhängig:

  • Stromstärke
  • Weg des Stroms im Körper
  • Einwirkungsdauer und
  • Frequenz

Denn bei genügend großem Stromfluss kann ein Muskel verkrampfen. Handelt es sich dabei um die Handmuskeln, kann man einen erfassten Gegenstand nicht mehr loslassen. Ist der Brustkorb betroffen, kann Atemstillstand eintreten. Es kann aber auch ein Herzstillstand ausgelöst werden oder der geregelte Ablauf der einzelnen Herzmuskelbewegungen wird durcheinandergebracht, sodass eine ungeordnete Bewegung ohne Pumpwirkung entsteht – das Herzkammerflimmern. (Quelle: Abschnitt 2.1 der DGUV Information 203-002: Elektrofachkräfte)

Eine weitere körperliche Belastung entsteht durch den Lärm, der sich auf die Ohren auswirkt. Der Lärm trifft hierbei in Form von Schall auf die Ohren. Das Hörvermögen kann dadurch bis zur Schwerhörigkeit geschädigt werden. Auch zeitlich begrenzte Ohrschäden (Tinnitus) können auftreten.

Ebenfalls kann es bei der Anwendung von handgeführten Maschinen zu Vibrationen im Körper kommen. Diese Vibrationen treten besonders als Hand-Arm-Schwingungen auf. Hierbei können diese Hand-Arm-Vibrationen bei langjähriger Exposition zu chronischen Beschwerden bzw. Erkrankungen führen.

Der Stromfluss im Körper des Menschen lässt sich durch das Ohm’sche Gesetz beschreiben: I = U/R. Also: Ein Strom I kann nur fließen, wenn eine Spannung U ihn durch einen Widerstand R treibt. Mehr dazu erfahren sie durch das Klicken auf diesen Text.

Was für Folgen können entstehen?

Durch die Anwendung von handgeführte Maschinen können nicht nur Folgen für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber beziehungsweise das Unternehmen entstehen. Um diese Folgen zu verdeutlichen haben wir die Folgen „gruppiert“.

Für den Arbeitnehmer

Durch die Arbeit mit den handgeführten Maschinen sind die Arbeitnehmer den Gefahren ausgesetzt. Mit diesen Gefahren sind auch gewisse Folgen verbunden, die sich auf den Arbeiter auswirken können und auch Schäden mit sich bringen. Zu diesen Krankheiten aus Arbeitnehmersicht gehören:

  • Gelenkveränderungen und Gelenkschäden durch die Vibrationen
  • Hörverlust durch den Lärm
  • Berufskrankheiten
  • Verletzungen und
  • bleibende Körperschäden

Für den Arbeitgeber/das Unternehmen

Aus der Sicht des Arbeitgebers/Unternehmens treten bei einer Gefährdung für den Arbeitnehmer auch wirtschaftliche Folgen auf. Wirtschaftliche Folgen machen sich daher für das Unternehmen in Umsatz und Gewinn merkbar. Durch einen Ausfall von Arbeitnehmer kommt es im Unternehmen zu Fehlzeiten. Diese Fehlzeiten können in gravierenden Fällen auch zu einem Produktionsausfallführen, was im Endeffekt zu den genannten wirtschaftlichen Folgen führt.

Welche Folgen haben Unfälle mit handgeführten Maschinen?

Laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) verletzten sich jährlich rund 27.000 Menschen so stark bei der Arbeit mit handbetriebenen Werkzeugen, dass dies der BG BAU als Unfall gemeldet wird. Vor allem die Hände sind von diesen Unfällen stark betroffen. So heißt es bei der BG BAU, dass in etwa 40 Prozent der Fälle die Hand durch einen Unfall betroffen ist. Diese Arbeitsunfälle, wie zum Beispiel Schnitt-, Stich- oder Risswunden, erweisen sich vor allem im Alltag als eine belastende Einschränkung.

Der Grund hinter mehr als einem Drittel dieser Unfälle sind illegale „Veränderungen“ an den Maschinen-Schutzeinrichtungen, die dadurch dem Anwender die Arbeit erleichtern oder für eine Zeiteinsparung „entwickelt“ werden.

(Quelle: Gesundheitsgefahren nach der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft)

Was sollte getan werden, um die Gefährdung zu mindern?

Vor der Benutzung der Maschinen

Schon beim Kauf der Maschinen sollte sich das Unternehmen mit den Sicherheitsvorkehrungen/-ausstattung vertraut machen. Beim Kauf sind besonders auf eine vorhandene Anlaufsperre, Rutschkupplung, ergonomische Griffe (erleichtern die Arbeit ohne illegale Veränderungen) und eine möglichst geringe Schwingungsemission zu achten.

Zudem sollte das Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen für die Verwendung von unterschiedlichen Maschinentypen in den einzelnen Arbeitsbereichen durchführen. Hierzu zählen neben der Maschinenerfassung auch das prüfen und das Anbringen von Prüfplaketten.

Bei der Erfassung von elektrischen Maschinen ist besonders auf Einsatzbedingungen zu achten:

  • In explosionsgefährdeten Bereichen nur dafür zugelassene Maschinen verwenden
  • Bei erhöhter elektrischer Gefährdung Maschinen für Schutzkleinspannung oder Trenntrafos einsetzen
  • Bei Arbeiten auf Baustellen Maschinen nur an Baustromverteilern oder über PRcD-S anschließen

Zudem sollte versucht werden die Vibrationen im Hand-Arm-Bereich auf ein Minimum zu reduzieren, dies kann unter anderem durch eine zeitliche Begrenzung bei der Arbeit mit der Maschine geregelt werden.

Wichtig ist vor allem, dass der Anwender der Maschinen seine benötigte Schutzausrüstung trägt. Zu dieser Schutzausrüstung können neben Schutzbrille und Gehörschutz auch Antivibrationshandschuhe gehören.

Auch Gefahrstoffe, wie Gase, müssen richtig gelagert werden, um Arbeiter zu schützen. (Foto: MichaelGaida / pixaay.com)

Im Betrieb allgemein

Vor der Inbetriebnahme sollte eine Sichtprüfung, falls diese jedoch nicht eindeutig ist, kann ein Probelauf durchgeführt werden. Es ist nicht ratsam Schutzmonturen wie Hauben von der Maschine zu entfernen. Um Schäden durch Vibrationen und Lärm zu vermeiden, kann der Betrieb auf möglichst vibrationsarme Geräte und lärm arme Werkzeuge zurückgreifen.

Der Arbeiter sollte einen sicheren Stand einnehmen und darauf achten, dass die zu bearbeitenden Werkstücke vor der Bearbeitung sicher aufliegen und eingespannt sind. Zudem sollten die Maschinen, sofern möglich, beidhändig geführt werden, um so ein verkanten zu vermeiden. Bewegliche Anschlussstellen sollten gegen mechanische Beschädigungen geschützt werden. Stäube sollten abgesaugt werden und schadhafte Geräte nicht weiter benutzt werden. Wichtig ist hierbei, dass ein Vorgesetzter Hinweise auf schadhafte Geräte ernst nimmt und jegliche Schäden umgehend entfernen lässt.

Zudem sollten Unterweisungen durchgeführt und dokumentiert werden. Es empfiehlt sich, im Normalfall ist dies jedoch verpflichtend, dass man ein Explosionsschutzdokument (kurz: EX-Schutzdokument) erstellt und ständig auf dem Laufenden hält.

Zusammengefasst: Handgeführte Maschinen stellen bei richtiger Verwendung keine Gefahr dar

Alle Aspekte zusammen genommen ergeben durchaus, dass handgeführte eine Gefahr darstellen kann. Bereitet man die Arbeiter und das Unternehmen jedoch korrekt vor, so vermindert sich das Risiko an Verletzungen/Gefährdungen und somit auch die Anzahl der Unfälle.

Handgeführte Maschinen gehören zum Alltag einer jeder Firma, auf diese Maschinen zu verzichten wäre für das Unternehmen nicht nur unvorstellbar, sondern auch wirtschaftsschädigend. Daher sollte der Unternehmer Geld in Unterführungen investieren, sodass sein Unternehmen nicht viele Unfälle verzeichnet. Denn bei einer richtigen Anwendung der Geräte können kaum Fehler entstehen und somit auch keine Gefährdungen.

Es muss jedoch erwähnt werden, dass selbst die vorsichtigsten Arbeiter irgendwann einen Arbeitsunfall haben können, es liegt also nicht nur an dir selbst, sondern manchmal spielt auch das Schicksal eine entscheidende Rolle.

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